Wussten Sie, dass übersetzte Urkunden beglaubigt werden müssen?
Urkundenübersetzungen gehören zu amtlich zu beglaubigenden Dokumenten und müssen nach ihrer Übersetzung beglaubigt werden, um Gültigkeit zu haben. Dazu gehören neben Urkunden auch Zeugnisse oder Klageschriften. Während originale Urkunden von einem Notar oder dem deutschen Konsulat beglaubigt werden dürfen, sieht das bei übersetzten Urkunden anders aus. Diese müssen von einem allgemein beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt werden. Oft verlangen Behörden eine zusätzliche Legalisation oder Apostille der Dokumente.
Und das heißt?
Das Prinzip ist klar. Zeugnisse, Identitätsnachweise und Urkunden sind wichtige Dokumente. Zur Absicherung verlangen Behörden eine Beglaubigung darüber, dass Dokument und Person übereinstimmen und nicht gefälscht wurden. Diese Beglaubigungen dürfen bei übersetzten Urkunden nur von einem Übersetzer beglaubigt werden, der von einem deutschen Landgericht vereidigt wurde. Im Beglaubigungsprozess vergleicht er die Original-Dokumente mit der Übersetzung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stimmen die Dokumente überein, bestätigt er die Richtigkeit mit einer Beglaubigungsformel, einer Unterschrift und einem Stempel. Damit erhält die Übersetzung einen amtlichen Status.
Apostille – die Beglaubigung des Dokuments
In einigen Ländern werden vom Übersetzer beglaubigte Übersetzungen ohne Apostille nicht anerkannt. Die Apostille ist die Bestätigung der Echtheit der Urkunde und wird von den Gerichten und in Ausnahmefällen von den Justizministerien ausgestellt. Da die Apostille ebenfalls übersetzt werden muss, muss bereits vor der Übersetzung geklärt werden, ob in dem Land eine Apostille zur Anerkennung der Übersetzung benötigt wird.
Legalisation – die Beglaubigung der Beglaubigung
Die Legalisation ist in einigen Ländern Pflicht. Dabei handelt es sich um eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch das Landgericht, das auch die Bestallungsurkunde des Übersetzers ausgestellt hat. Auch in diesem Fall sollte die Vorgehensweise vor der Übersetzung geklärt werden.
Was muss beglaubigt werden?
Alle Identitätsnachweise, Firmengründungen, Zeugnisse oder juristischen Unterlagen müssen beglaubigt werden, um anerkannt zu werden. Das können sein:
• Versicherungsbescheinigungen
• Jahresabschlüsse
• Anwaltsschreiben
• Gesellschafterverträge
• Zollbescheinigungen
• Zeugnisse
• Klageschriften
• Gerichtsurteile
• Handelsregisterauszüge
• Verträge
• Medizinische Atteste
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