Wussten Sie, dass übersetzte Urkunden beglaubigt werden müssen?

Urkundenübersetzungen gehören zu amtlich zu beglaubigenden Dokumenten und müssen nach ihrer Übersetzung beglaubigt werden, um Gültigkeit zu haben. Dazu gehören neben Urkunden auch Zeugnisse oder Klageschriften. Während originale Urkunden von einem Notar oder dem deutschen Konsulat beglaubigt werden dürfen, sieht das bei übersetzten Urkunden anders aus. Diese müssen von einem allgemein beeidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beglaubigt werden. Oft verlangen Behörden eine zusätzliche Legalisation oder Apostille der Dokumente.

Und das heißt?

Das Prinzip ist klar. Zeugnisse, Identitätsnachweise und Urkunden sind wichtige Dokumente. Zur Absicherung verlangen Behörden eine Beglaubigung darüber, dass Dokument und Person übereinstimmen und nicht gefälscht wurden. Diese Beglaubigungen dürfen bei übersetzten Urkunden nur von einem Übersetzer beglaubigt werden, der von einem deutschen Landgericht vereidigt wurde. Im Beglaubigungsprozess vergleicht er die Original-Dokumente mit der Übersetzung auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Stimmen die Dokumente überein, bestätigt er die Richtigkeit mit einer Beglaubigungsformel, einer Unterschrift und einem Stempel. Damit erhält die Übersetzung einen amtlichen Status.

Apostille – die Beglaubigung des Dokuments

In einigen Ländern werden vom Übersetzer beglaubigte Übersetzungen ohne Apostille nicht anerkannt. Die Apostille ist die Bestätigung der Echtheit der Urkunde und wird von den Gerichten und in Ausnahmefällen von den Justizministerien ausgestellt. Da die Apostille ebenfalls übersetzt werden muss, muss bereits vor der Übersetzung geklärt werden, ob in dem Land eine Apostille zur Anerkennung der Übersetzung benötigt wird.

Legalisation – die Beglaubigung der Beglaubigung

Die Legalisation ist in einigen Ländern Pflicht. Dabei handelt es sich um eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch das Landgericht, das auch die Bestallungsurkunde des Übersetzers ausgestellt hat. Auch in diesem Fall sollte die Vorgehensweise vor der Übersetzung geklärt werden.

Was muss beglaubigt werden?

Alle Identitätsnachweise, Firmengründungen, Zeugnisse oder juristischen Unterlagen müssen beglaubigt werden, um anerkannt zu werden. Das können sein:

• Versicherungsbescheinigungen
• Jahresabschlüsse
• Anwaltsschreiben
• Gesellschafterverträge
• Zollbescheinigungen
• Zeugnisse
• Klageschriften
• Gerichtsurteile
• Handelsregisterauszüge
• Verträge
• Medizinische Atteste

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Kundenmeinungen

Was unsere Kunden sagen

  • VERTRAUENSWÜRDIG

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    Liebes BECO Team, unsere Firma agiert mittlerweile seit einigen Jahren europaweit und hierzu brauchen wir immer mal wieder das ein oder andere Schriftstück übersetzt – manchmal auch in kürzester Zeit. Oft handelt es sich um schwierige Texte aus der Baubranche mit vielen Fachbegriffen, vor allem wenn es um unser Spezialgebiet Strahlenschutzbauten geht. Bei der Übersetzung hat uns BECO-SPRACHEN noch nie im Stich gelassen. Selbst die schwierigsten Texte wurden immer einwandfrei und in kürzester Zeit übersetzt. Wenn sich in den von uns gelieferten Texten Unstimmigkeiten (z. B. aufgrund von Tippfehlern) auftaten, wurden diese nicht ignoriert, sondern es wurde immer Rücksprache gehalten, damit hier nicht anhand von falschen Vorlagen unbrauchbare Übersetzungen geliefert werden. Wir sind zu 100 % zufrieden mit den Übersetzungen. Selbst die kürzesten Fristen wurden eingehalten. Alle unsere Anfragen und Aufträge wurden immer zügig bearbeitet und überpünktlich abgeliefert. Wir können beco sprachen nur empfehlen. Bei BECO-SPRACHEN ist man immer gut betreut. Der Service ist top, die Preise passen.

    Kerstin Diegel Pravida-Bau GmbH

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    Ich muss es Ihnen sagen: die Übersetzung ist einfach spitze!
    Ich bin selbst Rumänin und muss ehrlich zugeben, das ist bei weitem die beste deutsche Übersetzung eines rumänischen Textes, die ich je gesehen habe – es ist reines gutes Deutsch und gibt aber auch perfekt den Sinn des rumänischen Textes wieder.

    Carmen Chirilla – MAX BÖGL GmbH

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    ZUVERLÄSSIG

    Wir beziehen Übersetzungsdienstleistungen mit Schwerpunkt auf der Übersetzung technischer Dokumente. Die Qualität der Übersetzungen ist durchgehend sehr zufriedenstellend. BECO-SPRACHEN ist ein verlässlicher Ansprechpartner für Übersetzungen und wickelt auch dringende Aufträge zuverlässig ab.

    Jana Timinger – Technische Redaktion

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