Das sollten Sie vermeiden
Englisch im Beruf? Wer braucht das schon? Prinzipiell all Jene, die im Ausland arbeiten oder arbeiten möchten, denn in der englischen Sprache lauern mehr Fallen, als Sie vermuten.
Wollten Sie sich schon einmal als „Undertaker“ im Ausland bewerben? Dann waren Sie hoffentlich im Bestattungsunternehmen ganz richtig. Sollte es sich um ein anderes Unternehmen gehandelt haben, wurde es mit Sicherheit peinlich für Sie. Solche Patzer geschehen häufig bei 1:1-Übertragungen aus dem Deutschen ins Englische und basieren oft auf dem eingestaubten Schulenglisch aus der längst vergangenen Schulzeit.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie solche Fehler vermeiden, oder nehmen Ihnen auch ganz die Arbeit ab.
Vom Unternehmer zum Totengräber
„I am a successful undertaker.“ Sind Sie das wirklich? Oder wollten Sie zum Ausdruck bringen, dass Sie „a successful employer“ sind? Der Schritt vom Unternehmer zum Totengräber ist schnell getan. Vermeiden Sie solche Übersetzungsfehler!
Vom Chef zum Koch
Haben Sie auch schon einmal jemanden am Telefon gesagt, dass Sie mit Ihrem „Chief“ erst darüber sprechen möchten? Dann hoffen wir, dass Sie in der Küche eines Unternehmens arbeiten und den Koch meinten. Der „Chief“ bedeutet im Englischen eher der „Koch“, als der Chef. Hier ist der „boss“ eher angebracht.
Gemobbt wird nur in Deutschland
Ein unschönes Thema und trotzdem aktuell. Sollten Sie in die Verlegenheit kommen, mit englischsprachigen Kollegen über Mobbing zu sprechen, verwenden Sie nicht den Begriff „Mobbing“. Das Wort ist eine deutsche Wortschöpfung und ist im englischsprachigen Raum nicht bekannt. Sinnvoll ist hier die Verwendung des Begriffes „Bullying“.
Wenn die Hilfe heiß wird
Helpline und Hotline sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn Sie eine zentrale Rufnummer im Ausland einrichten möchten, verwenden Sie statt „Hotline“ lieber den Begriff „Helpline“. Die Hotline ist nur in Deutschland ein „heißer“ Begriff.
Wenn der Prokurist zum Zuhälter wird
Verhandeln Sie häufig mit Prokuristen? Haben Sie ihn dabei schon einmal „Procurer“ genannt und eine heftige Reaktion als Antwort bekommen? Kein Wunder! Ist doch der „Procurer“ ein Zuhälter und hat wenig mit Zeichnungsberechtigungen in einem Unternehmen zu tun. Möchten Sie lieber tatsächlich mit dem Prokuristen reden, verwenden Sie lieber den Begriff „attorney“.
Solche Fehler lassen sich mithilfe eines Wörterbuches gut vermeiden. Im Zweifelsfall hilft Ihnen auch Ihr Übersetzungsunternehmen des Vertrauens bei der Wahl der richtigen Begriffe.